Versand und Zahlungsbedingungen

1. Lieferbedingungen

Der Mindestbestellwert beträgt € 50,-. Darunter wird eine Bearbeitungspauschale von € 5,- verrechnet. Aufträge innerhalb Österreichs erfolgen ab einem Netto-Fakturenwert von € 150,- frei Haus an eine Lieferadresse, darunter werden Versandkosten in Höhe von €9,80 in Rechnung gestellt. Auslandsaufträge erfolgen ab Werk. Die Ware lagert und reist auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfrei verkauft worden ist. Unsere Preise verstehen sich rein netto ohne Mwst. ab Werk. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert berehnet. Für gesetzliche Gebühren und Abgaben (z.B. ARA und RP) behalten wir uns eine gesonderte Berechnung vor. Für Kunden im Ausland übernehmen wir keine Entpflichtung der Verpackungen. Die Lieferung erfolgt per Post oder mit einem Speditionsunternehmen unserer Wahl. Mehrkosten für Eilgut- und Express-Lieferungen, sowie Aviso-Kosten gehen zu Lasten des Empfängers. Durch rohstoffbedingte Marktpreisänderungen sind kurzfristige Preisanpassungen jederzeit möglich! Alle Preise sind in € und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben.

2. Zahlungsbedingungen

Für Inlandskunden ist die Zahlung 30 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse. Unbegründete Kassaskonti oder sonstige Abzüge werden nicht anerkannt und wie offene Rechnungen behandelt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Auftraggeber, neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1% p.M., die Kosten eines Inkasso-Büros zu bezahlen, und ist damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.

3. Eigentumsvorbehalt

An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung einschließlich Zinsen und Nebenkosten vor. Wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich beantragt wird oder eine schlechte Vermögenslage eingetreten oder uns bekannt geworden ist, verpflichtet sich der Käufer zur Herausgabe der von uns gelieferten Ware. Die Herausgabe der Ware kann ferner beansprucht werden, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt oder sonst den geschlossenen Vereinbarungen zuwidergehandelt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung haftet der Käufer für alle von uns gelieferten Waren, auch bei Brand, Diebstahl oder anderen Schäden. Im Falle des Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, angemessene Mahngebühren zu berechnen.

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